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Die Helfer in Trampolingruppen sollten von den Übungsleitern direkt nach der eigenen Ausbildung für die Hilfestellung an der Longe und/oder mit dem Gürtel angelernt werden, sie müssen in diesem Fall die gleichen Fertigkeiten entwickeln wie der Übungsleiter selbst. Sollten zwei Helfer vorhanden sein, die besser als der Übungsleiter mit der Hilfestellung zurechtkommen, ist es kein Imageverlust für den Übungsleiter, diesen die Hilfestellung zu überlassen. Es zeugt eher von Verantwortungsbewußtsein und ist zugleich eine Chance, die Sprünge noch genauer zu beobachten (z.B. auch von der Stirnseite des Geräts), um präzisere Beobachtungen zu machen und entsprechende Anweisungen zu geben.

Für Sportlehrer in Schulen ergibt sich in dieser Hinsicht das Problem, dass es keine ausgebildeten Helfer gibt. Man kann jedoch einen (oder mehrere) fähige Schüler zur Hilfestellung anlernen. Mit fähig ist hier gemeint, dass der Schüler sowohl über ein gewisses Maß an Sprungfähigkeit verfügt, verantwortungsbewußt ist und körperlich imstande, einem Mitschüler zu helfen. Wir kommen hier jedoch in einen Grenzbereich des Versicherungsrechts an Schulen, es sollte rechtzeitig (also vorher!) mit dem Direktor bzw. dem Schulrat oder wer auch immer zuständig ist, geklärt werden, ob diese Art der Hilfestellung unter Schülern versicherungsrechtlich abgedeckt ist. Eine Zustimmung der Behörde sollte stets schriftlich vorliegen! Alles andere, mündliche Zusagen (auch mit Zeugen), vage Einverständniserklärungen etc. sind nicht akzeptabel. Im Ernstfall steht der Lehrer dann allein in der Verantwortung.

Sollte keine entsprechende Zustimmung gegeben werden, besteht noch die Möglichkeit einen anderen Sportlehrer anzulernen. Sollte dieser ebenfalls über die Unterichtserlaubnis für das Trampolin verfügen, ergeben sich keine weiteren Probleme.
Ist keiner der obengenannten Vorschläge durchführbar (Sportlehrerkollegen weigern sich, keiner der Schüler entspricht den Anforderungen, die Schüler sind zu jung), dann bleibt nur die Beschränkung auf die Grundsprünge ohne Salti. Auch damit kann man viel Spaß haben, in den Kombinationen mit Schrauben z.B. sind sie technisch teilweise schwieriger als ein einfacher Salto rw. gehockt. Schüler, denen dies nicht ausreicht, sollten an Vereine verwiesen werden, die Trampolinspringen anbieten.

Mit der Anschaffung einer sogenannten Deckenlonge können einige der obengenannten Probleme überwunden werden, weil Deckenlongen grundsätzlich nur von einer Person bedient werden dürfen. Ihre Bedienung sollte jedoch geübt werden. Notwendig für eine Deckenlonge ist folgendes:

  1. die finanziellen Mittel zur Anschaffung
  2. eine ausreichend stabile Decke
  3. die Deckenlonge darf nur durch eine Fachfirma angebracht werden
  4. die Konstruktion und die Seilführung darf keine anderen, an der Decke montierten Gerätschaften behindern bzw. durch diese behindert werden
  5. es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Longengürtel doppelt, d.h. vorne und hinten in der Größe verstellbar ist. Nur dadurch ist es möglich, Schüler mit fast jedem beliebigem Taillenumfang in der Longe sicher zu halten. Der Gürtel darf weder nach unten über die Beckenknochen noch nach oben über den Rippenbogen rutschen können. Bei sehr stark übergewichtigen Schülern (Bauchumfang größer als der Umfang des Brustkorbs bzw.des Gesäßes) muß aus diesem Grund jede Benutzung einer Hand- oder Deckenlonge unterbleiben. Dies ist keine Diskriminierung, sondern eine Sicherheitsmaßnahme!

Jeder Lehrer / Übungsleiter muß ohnehin entscheiden, ob er einen Schüler bei der Hilfestellung noch halten kann oder nicht. Es muß immer gewährleistet sein, dass der Schüler nicht mit dem Kopf voran auf das Tuch fällt. Kleiner Blessuren, z.B. blaue Flecken durch den Einsatz der Longe, sind manchmal nicht zu vermeiden. Auch in anderen Sportarten kommt es vor, dass man sich beim Üben verletzt. Fragen sie mal Hürdenläufer!